Letzte Woche wurde mir wieder die Klassiker-Frage gestellt: Sollen wir Weihnachtskarten verschicken? Passt das in dieser Zeit, wenn davon die Rede ist, dass Weihnachten „ausfällt“ oder nur im engsten Familienkreis statt finden darf? Werden die von Mandanten überhaupt noch wahrgenommen bzw. wie trifft man in diesen Zeiten den richtigen Ton? Oder sparen wir uns den Aufwand?

Ganz ehrlich: wenn Sie einfach nur Standardgrüße per Post verschicken, dann spenden Sie das Geld für Karte und Porto besser an eine gemeinnützige Organisation. Standardkarten gehen im Gesamtstapel aller Weihnachtskarten unter bzw. werden jetzt womöglich als gedankenlos oder gar taktlos empfunden.

Wenn überhaupt, wählen Sie ein individuelles Motiv – zum Beispiel alle Mitarbeiter mit Weihnachtsmützen – und schreiben Sie persönliche am besten handschriftliche Grüße, dann macht der Aufwand Sinn. Oder Sie drehen einen Video-Clip, singen mit dem Kanzleiteam ein stimmungsvolles Weihnachtslied und verschicken das als Mail. 

Ergänzen Sie diese Grüße in der Art „Dieses Jahr war außergewöhnlich. Viele sind dabei über ihre Grenzen hinausgewachsen und viele haben erkannt, was wirklich zählt im Leben. Die Familie ist dabei sicher ein wichtiger Halt. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen und Ihrer Familie, dass Sie in den Feiertagen zur Ruhe kommen und Kraft tanken für das nächste Jahr.“

Mein persönlicher Tipp: statt Weihnachtskarten Neujahrsgrüße in der ersten Januarwoche versenden. Da haben Sie wieder die volle Aufmerksamkeit der Mandanten, können sich für die Zusammenarbeit in diesem besonderen letzten Jahr bedanken und viel Erfolg für die Herausforderungen im neuen Jahr wünschen, bei denen Sie natürlich weiterhin tatkräftig unterstützen.