Achtung: dieser Beitrag enthält Spuren von Albernheit und Ironie und kann bei ernsthaften Steuerberatern heftiges Kopfschütteln und Augenrollen hervorrufen.

 

Und haben Sie geschmunzelt? Dann ist das Weiterlesen für Sie unbedenklich. Oder das Gesicht verzogen? Dann erfolgt das Weiterlesen auf eigenes Risiko.

 

Hand aufs Herz: wie sehen Ihre Mandanteninformationen aus? Wie oft bringen Sie Ihre Mandanten damit zum Schmunzeln oder gar zum Lachen? Und welches Betreff oder Überschrift animiert zum Weiterlesen?

 

Das Schicksal der klassischen Information aus dem Hause Steuerberater lautet „Ab auf den Stapel Später Lesen“ und das heißt de facto nie. Und dann wundern wir uns, wenn der Mandant irgendwann sagt „warum haben Sie mir das und das denn nicht gesagt“ und Sie kontern mit „doch doch, in unserem Brief vom 12. Oktober 2018 haben wir Ihnen das doch im 2. Absatz geschrieben. Haben Sie das etwa nicht gelesen?“

 

Kleines Beispiel aus aktuellem Anlass – heute gefunden auf einer Steuerberaterseite

„Kassenführung ab 2020 – Nicht alle Regelungen gelten bereits ab Januar
Ab dem 1. Januar 2020 werden die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung verschärft und die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) Pflicht. „

 

Mal im Ernst – welcher Mandant liest bei der Überschrift weiter, wenn die erste Information lautet, dass Regelungen ab Januar NICHT gelten? Denkt irgendjemand jetzt, „oha da will ich aber mal wirklich wissen, welche Regelungen das sind?“. Eher nicht. Bei all diesen Informationen wird bei den meisten der natürliche Reflex „ok, dann wird mir mein Steuerberater schon irgendwann sagen, was ich tun soll“ ausgelöst.

Ein paar alternative Überschriften:

  • Richtig Kasse machen – damit es in den Ohren der Betriebsprüfer wohlig klingelt und Steuernachzahlungen verhindert werden
  • Her mit der Kasse – sagen jetzt nicht nur Diebe. So vermeiden Sie den Prüfungsschreck
  • Kling, Kasse, klingeling – stimmt Prüfer stimmt (das wäre um die Weihnachtszeit am passendsten)

Auch wirkungsvolle Erziehungsmaßnahmen lassen sich mit humorvollen Botschaften (besser) vermitteln. Scannen Sie Belege Ihrer Mandanten ein und ärgern sich (na gut wohl eher Ihre Mitarbeiter) jedes Mal, wenn wieder mehrere Seiten zusammengeheftet sind und entklammert werden müssen. Sie können im nächsten Mail zum 25. Mal schreiben, „wir bitten Sie höflichst Ihre Unterlagen künftig ungeheftet einzureichen“ und daran verzweifeln, dass die Mandanten so unbelehrbar sind.

 

Oder Sie schreiben eine Mail (hier fände ich auch mal eine Postkarte witzig) in der Art wie ich es bei einem amerikanischen Steuerberater gelesen habe,der dazu eine eigene Figur erfunden hat „Lady Tax“

 

In meinen 23 Jahren als Buchhalterin habe ich exakt 1.723.847 Heftklammern entfernt. Zu Beginn noch mit Begeisterung und Leidenschaft, doch im Laufe der Zeit hat sich das gelegt und wurde zur stupiden Routine. Retten Sie mich! Ich garantiere Ihnen, dass der Verzicht auf Heftklammern die Stahlindustrie nicht ruinieren wird. Die drohende Arbeitslosigkeit können Sie im Notfall lindern, indem Sie Büroklammern verwenden – die recyclen wir nämlich um Finanzbeamte an ihre Stühle zu ketten. Und so sorgen Sie auf jeden Fall für Spaß in der ganzen Kanzlei. Und meine Fingernägel werden es Ihnen auf ewig danken.

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Oder wie wäre es mit
„Bingo! Sie haben gewonnen. In Ihrem Belegstapel war die 100.000 Heftklammer. Bei Ihrem nächsten Besuch überreichen wir Ihnen unseren goldenen Locher…“

 

Machen Sie sich locker und schreiben Sie witziger – Ihre Mandanten sind auch nur Menschen;-)

 

Interessiert an mehr zum leserorientierten Schreibstil? Dann fordern Sie doch einfach unseren Leitfaden „Die 7 goldenen Regeln des leserorientierten Briefstils“ per Mail an service@kanzleioptimisten.de an