Die Kirchen haben seit Jahren Probleme genug Menschen in ihren Bann zu ziehen. Not macht erfinderisch – gerade auch in Zeiten, in denen Gottesdienste und Beichten persönlich nur sehr eingeschränkt möglich sind. Der digitale Weihrauch ist noch nicht erfunden und die Flötenkonzerte im Jugendgottesdienst klingen über den Tabletlautsprecher auch nicht unbedingt besser. Die Kirchensteuer sinkt.

Not macht erfinderisch

Was tun? Da liegt es nahe zu schauen, wie es andere schaffen.

China hat das alte Instrument der 10 Gebote über den social score perfektioniert. Der Kirche selbst fehlen hier bisher einfach die direkten Sanktionsmöglichkeiten.

Mit großem Neid schaut die Kirche auch auf die deutsche Finanzverwaltung, die es immer wieder schafft über frische Ideen „Traffic“ im System zu erzeugen.

Eine Idee hat die Katholische Kirche jetzt übernommen:

Bisher müssen die Gläubigen zur Beichte gehen um Verfehlungen bzgl. der 10 Gebote zu melden.

Die Kriminalitätsrate sinkt hier in Europa schon seit Jahren. Die Diebe haben in Corona-Zeiten Probleme, weil immer jemand zu Hause ist. Und auch wenn die Mordgelüste im Homeoffice schon mal als durchaus echte Option in Betracht gezogen werden – man macht es ja doch nicht – der Kreis der Verdächtigen ist einfach zu klein.

Die Lösung: Die Negativ-Beichte

Ab sofort muss jeder gute Katholik monatlich bestätigen, dass er keines der 10 Gebote gebrochen hat. Inspiration war nicht zuletzt der für GbR jetzt notwendige Eintrag im Transparenzregister zum Geldwäschegesetz, um in den Genuss der staatlichen Corona-Hilfen zu kommen.

Ein entsprechendes Formular für die Negativ-Beichte ist in Deutschland auf der Website „www.beware-of-the-devil.de online auszufüllen

Formular beware oft he devil Version 1.0

Gebot

Ja/ nein/ vielleicht

Ich habe keinem Gott neben dem wahren Herrn gehuldigt.

 

Ich habe den Namen des Herrn missbraucht.

 

Ich habe den Feiertag  geheiligt.*

 

Ich habe Vater und Mutter geehrt.

 

Ich habe niemanden getötet.

Homeoffice oder Förderportalanfragen wirken hier  nicht schuldbefreiend

Ich bin nicht fremd gegangen.

(wie und wo denn auch)

Ich habe nicht gestohlen.

Ausnahme: Ich habe meinem Steuerberater Zeit gestohlen.

Ich habe nicht gelogen.

Die 200 “little white lies“ am Tag bleiben frei

Ich habe das Haus meines Nächsten nicht begehrt.

Obwohl es zwei getrennte Arbeitszimmer hat.

Ich habe nicht Weib und/ oder Mitarbeiter meines Nächsten begehrt.

Obwohl ich wirklich Personalmangel habe.

*Das ist für Steuerberater bis 31.8.2021 ausgesetzt.

Negative Sanktionen erst im zweiten Schritt

Im ersten Schritt sind keine direkten Sanktionen geplant. Man folgt hier der Tradition der Übergansregel zur Erleichterung eines Systemwechsels bei der Finanzverwaltung.

Erst ab 1. Februar greifen die ersten Konsequenzen:

  • Haben drei Jahre vor Taufe/ Kommunion/ Firmung beide Eltern nicht lückenlos das Formular eingereicht und dabei weniger als fünf Sünden pro Jahr begangen, ist die Zulassung zum Sakrament nicht zu gewähren.
  • Hat ein Sterbender nicht mindestens 10 Jahre dieselben Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die umgehende Weiterleitung ins Fegefeuer.

Weitere Sanktionen liegen schon in der Schublade.

Moderne Dienstleistungsangebote für die Kundenbindung

Diskutiert wird in Rom angeblich noch ob und wie man den mittelalterlichen Ablasshandel in diesem Zusammenhang wieder in neuer Form aufleben lassen könnte, um die sinkenden Kirchensteuern zu ersetzen.

Angelehnt an das SMS-Angebot in Mobilfunktarifen ist für Sünden beim zweiten Gebot ein „Fluch-Angebot“ im Gespräch. Je nach Tarif kann dann pro Tag 5, 10 oder 25 mal geflucht werden. Auch eine Fluch-Flatrate könnte es geben.

Eine Erweiterung des Angebotes könnte unter Umständen in der Möglichkeit liegen, sich einen persönlichen Online-Termin bei einem Priester zu buchen. Hierfür würde die Kirche sich einen eigenen Zahlungsanbieter wünschen. Als Arbeitstitel ist hier „payforgod“ zu hören.

Weitere Service-Ergänzungen sollen das Angebot auch für Neu-Gläubige attraktiv machen.

Die Kirche dementiert allerdings, dass ein Beitritt künftig nur nach Konsultation eines Pfarrers, Notars oder Steuerberaters (Solvenz!) eingereicht werden kann.

In diesem Sinne und mit einem wie immer optimistischen Augenzwinkern wünschen wir Ihnen ein gutes Ankommen im Jahr 2021 und viel Kraft für die sicher wieder vielfältigen Herausforderungen.

 

 

Disclaimer: Hier sollen auf keinen Fall die Kirche oder gar die Gläubigen, sondern ausschließlich die Finanzverwaltung und die Politik ins Visier genommen werden.