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Pferderennen

Auf dem Weg nach Berlin zum Auftakt der letzten delfi-net Runde diesen Jahres heute ein kurzer Kanzlei-Hack.

Wenn die Zinsbindungsfrist endet …

Angebot

wird Ihr Mandant ein nettes Schreiben seiner Bank bekommen. In der Regel einige Monate vor Ende der Frist. Die Bank schlägt ein Gespräch zur Anschlussfinanzierung vor. Oder es gibt bereits konkrete Angebote, die der Mandant nur noch „ankreuzen“ muss. Im Zweifel gehen die Verhandlung und die Entscheidung an Ihnen als Steuerberater vorbei. Neben dem unter Umständen für Ihren Mandanten nicht optimalen Ergebnis finden Sie in diesem Szenario als Berater einfach nicht statt.

…sind Sie vorher da

Mit einer ziemlich einfachen Methode können Sie dem aber vorbeugen.
Sie beschriften die Darlehenskonten in der Buchhaltung nicht nur mit Bank und Darlehensnummer, sondern auch mit der Zinsbindungsfrist. So können Sie (und bei der laufenden Buchhaltung Ihre Mitarbeiter) an der SuSa-Liste sofort den Handlungsbedarf erkennen. Denn bei der nächsten Bilanzbesprechung ist es vielleicht zu spät. Um ganz sicher zu gehen, können Sie den Termin natürlich in Outlook eingeben, dann werden Sie aktiv daran erinnert.

Lassen Sie sich von der Bank an der Stelle einfach nicht die Butter vom Brot nehmen und zeigen Sie Ihren Mandanten, dass Sie ihn auch jenseits der vom Finanzamt vorgegebenen Vorschriften „auf dem Schirm“ haben.

Denn das ist es, was Ihr Mandant unter „aktiver Beratung“ versteht.

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