Mandanten beraten gehört zum Kerngeschäft für Steuerberater. Innerhalb der klassischen Geschäftsfelder ist auch ein Anteil Beratung enthalten, der mit dem Honorar für Fibu, Lohn, Jahresabschluss – beabsichtigt oder auch nicht – abgegolten ist.
Doch wenn es um Zusatzleistungen und klar abgegrenzte Beratungsthemen geht, tun sich viele Kanzleien schwer. Ein paar Wochen lang war jetzt Goldgräberstimmung: die BAFA hat eine 100% Förderung bis € 4.000 ausgelobt. Doch diese Seifenblase ist schnell wieder geplatzt – wegen Missbrauchsverdacht und Antragsschwemme wurde das Programm wieder eingestellt.
Dabei gibt es gerade jetzt thematisch einige Steilvorlagen, um Beratungsbedarf zu wecken und aktiv anzubieten, wie Liquiditätsplanung, Digitalisierung, Verfahrensdokumentation, Nachfolge / Verkauf, Neue Geschäftsfelder finden.
Es ist ein Mythos, dass viele Mandanten keine Beratung wollen – erst recht, wenn sie extra kostet.
Damit das Beratungsangebot angenommen wird, ist entscheidend, dass sich Ihre Mandanten unter der angebotenen „Beratung“ etwas Greifbares vorstellen können und Sie die Preisfrage im Vorhinein klar beantworten können.